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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frank und Haueis GmbH

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Frank und Haueis GmbH auf dem jeweils aktuellen Stand, auf die wir uns auch in per E-Mail verschickten Angeboten beziehen.

Die AGB Daten als PDF zum downloaden finden sie hier.
Download AGB Frank und Haueis GmbH (PDF)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frank und Haueis GmbH

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge, insbesondere in Bezug auf unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich oder in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot,  Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform zustande. Das gilt entsprechend für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, die zu einer Änderung des Leistungsumfangs und/oder des Preises führen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, technische Angaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 

3. Liefer- und Leistungszeit

3.1. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solches vereinbart werden.

3.2. Sofern dem Auftraggeber Mitwirkungspflichten (z. B. inhaltliche Zuarbeit oder Schaffung technischer Voraussetzungen) obliegen, verschieben bzw. verlängern sich etwaig verbindlich vereinbarte Liefertermine oder -fristen um die Dauer, in der der Auftraggeber Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt, zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeiten.

3.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.4. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer von uns zu vertretenden Verzögerung ein Schaden und liegt weder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit noch grobes Verschulden unsererseits vor, so ist der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens je vollendetem Verzugstag auf 0,2 % der Vergütung der vom Verzug betroffenen Leistungen, insgesamt auf maximal 5 % dieser Vergütung begrenzt. Unabhängig davon ist der Schadenersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

4.2. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere dieser seine Zahlungen einstellt, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4.3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Leistungen und Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der entsprechenden Leistung durch den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich jederzeit widerruflich gestattet.

5.2. Wir übertragen dem Auftraggeber Nutzungsrechte grundsätzlich nur in dem Umfang, wie es für die Verwendung der beauftragten Arbeiten und Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - die Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte, befristet auf die vereinbarte Einsatzdauer des im Vertrag vereinbarten Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.

5.3. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel sowie Zwischenergebnisse, die wir erstellen oder erstellen lassen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftraggeber hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung und/oder Nutzung der Rohdaten oder Zwischenergebnisse. 

6. Fremdleistungen, Subunternehmer, Drittdienstleister

6.1. Sofern Gegenstand des Auftrages auch die Beauftragung Dritter mit Fremdleistungen ist, erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Dabei sind wir nicht zu einer Verauslagung der Vergütung für Fremdleistungen verpflichtet. Auch übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung für Fremdleistungen.

6.2. Im Übrigen sind wir berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmen einzuschalten.

6.3. Schaltet der Auftraggeber weitere Dienstleister (Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. 

7. Besondere Pflichten des Auftraggebers

7.1. Sofern vereinbart, wird der Auftraggeber erforderliche Informationen, Vorlagen, Unterlagen und Daten in einwandfreier Qualität rechtzeitig in den von uns benötigten Formaten zur Verfügung stellen.

7.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Verwendung des von ihm zur Verfügung gestellten Materials für die vertraglichen Zwecke nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Auftraggeber stellt uns insofern von berechtigten Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, frei.

7.3. Ferner obliegt es dem Auftraggeber, die (wettbewerbs-)rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung unserer Leistungsergebnisse zu prüfen oder prüfen zu lassen.

7.4. Übermitteln wir dem Auftraggeber Muster zur Freigabe, so gelten diese als bestätigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 72 Stunden widerspricht. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber zugleich, die erforderlichen Prüfungen gemäß der Absätze 2 und 3 vorgenommen zu haben.

8. Haftung

8.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

8.3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer Bestätigung in Schrift- oder Textform.

9.2. Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen sind wir berechtigt, die Daten des Auftraggebers, die auch personenbezogene Daten sein können, zu speichern und – soweit erforderlich – zu verarbeiten.

9.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, so auch für Lieferung und Zahlung, ist unser Geschäftssitz (Erfurt).

9.4. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist Erfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.5. Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

9.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. 

Frank und Hauseis GmbH, Stand 02/2013